Ein spannender Job, ein Vertrag für zwölf Monate und danach schaut man weiter. Klingt eigentlich ziemlich unkompliziert. Bis drei Monate später der Traumjob ausgeschrieben wird. Oder die neue Stelle doch nicht so gut passt wie erhofft. Eine rasche Kündigung liegt dann nahe – aber so einfach geht es meistens nicht.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag wird von Anfang an festgelegt, wann das Arbeitsverhältnis endet. Eine Kündigung braucht es dafür nicht. Was viele aber nicht wissen: Das Gesetz sieht keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vor. Wer also einen Arbeitsvertrag für ein Jahr unterschreibt, verpflichtet sich grundsätzlich auch für dieses Jahr. Kommt nach sechs Monaten ein besseres Angebot, kann man nicht einfach kündigen und nach Ablauf der üblichen Kündigungsfrist wechseln.
In der Praxis bleiben dann vor allem zwei Möglichkeiten: Entweder einigt man sich mit dem Arbeitgeber auf eine vorzeitige Beendigung, das ist sauber, aber es braucht dafür die Zustimmung beider Parteien. Oder man kündigt fristlos. Dazu braucht es einen wichtigen Grund; ein besseres Jobangebot stellt keinen solchen dar. Wer die Stelle ungerechtfertigt verlässt, riskiert Schadenersatzforderungen. Fristlos zu kündigen, weil man ordentlich nicht kündigen kann, ist deshalb selten eine gute Idee.
Wie steht es um die Probezeit?
Auch hier gibt es einen wichtigen Unterschied zum unbefristeten Arbeitsvertrag. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gilt grundsätzlich automatisch eine Probezeit von einem Monat, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Bei einem befristeten Vertrag ist das nicht so: Eine Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden.
Gerade bei längeren Verträgen lohnt sich ein Blick auf diesen Punkt, denn die Probezeit ist nicht nur für den Arbeitgeber da. Auch der Arbeitnehmer kann während dieser Zeit feststellen, ob die Stelle, das Team oder die Aufgaben zu ihm passen, oder eben nicht.
Im Interesse beider Parteien sollte bei befristeten Verträgen von mehr als drei Monaten schriftlich ein vorzeitiges Kündigungsrecht vereinbart werden. Dann endet das Arbeitsverhältnis zwar spätestens am vorgesehenen Enddatum, beide Seiten haben aber die Möglichkeit, vorher unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auszusteigen. Das kann entscheidend sein, denn zwölf Monate sind ziemlich lang, wenn man nach vier Monaten merkt, dass die Stelle nicht passt oder wenn plötzlich eine berufliche Chance auftaucht, die man sich nicht entgehen lassen will.
Vor der Unterschrift: zweimal hinschauen
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist also nicht einfach ein normaler Arbeitsvertrag mit einem bereits bekannten Enddatum. Er kann stärker binden, als die Parteien vielleicht erwarten. Deshalb lohnt sich vor der Unterschrift ein genauer Blick auf zwei Punkte: Gibt es eine Probezeit? Und kann der Vertrag vor Ablauf der Befristung gekündigt werden? Denn vielleicht weisst du heute schon, wann dein Arbeitsvertrag enden soll. Was du aber noch nicht weisst: was in deinem Leben bis dahin passiert.
