Seit einigen Wochen dominiert auf der ganzen Welt das Coronavirus mit seinen Auswirkungen auf die Menschen, das Gesundheitssystem und die Wirtschaft die medialen Schlagzeilen. Sondersendungen und Ticker laufen rund um die Uhr. Noch vor wenigen Wochen waren wir mit dem Klimawandel beschäftigt. Nun hat Covid-19 die Welt auf den Kopf gestellt. Einige Länder haben sich komplett abgeriegelt, Flugzeuge bleiben am Boden, und Hotels, Einkaufszentren, Stadien sowie öffentliche Plätze sind menschenleer. Seit dem 16. März gilt in der Schweiz ein Lockdown, der gravierende Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben mit sich bringt, darauf wie sich Menschen begegnen, austauschen und miteinander kommunizieren.
Auch ich erlebe diese Auswirkungen hautnah mit. Nachdem ich mich in den letzten Wochen intensiv mit dem Thema «Assistenz im digitalen Wandel» befasst habe, wird mir bewusst, dass unsere Realität, egal wie digital wir uns künftig auch ausrichten, in bestimmten Bereichen analog bleiben wird. Auch wenn die politischen Massnahmen auf die Eindämmung von Ansteckungen auf digitale Lösungen setzen; also kein Unterricht, sondern E-Learning, keine Büroräume, sondern E-Working. Nur der Begriff Social Distancing trifft es aus meiner Sicht nicht ganz – es müsste vielmehr Physical Distancing heissen – denn was die soziale Verbundenheit der Menschen betrifft, so boomt diese gerade auf allen Kanälen.
Noch vor zwei Monaten stand die Frage nach einer beruflichen Neuorientierung bei dem einen oder anderen ganz konkret im Raum. Nun erlebe ich vermehrt, dass Kandidatinnen und Kandidaten verunsichert sind und sich fragen: «Soll ich meinen (vermeintlich) sicheren Arbeitsplatz in einer Krisensituation wirklich aufgeben?» Auch seitens Unternehmen bemerke ich eine Veränderung. Einstellungsprozesse werden pausiert oder in die Länge gezogen, da keine Einigkeit darüber besteht, ob rein auf der Basis virtueller Meetings neue Mitarbeitende einzustellen sind. Die Interviews, die bis anhin immer persönlich bei uns oder bei den Kunden vor Ort geführt wurden, haben sich quasi über Nacht in den virtuellen Raum verschoben. Was bedeuten die veränderten Rahmenbedingungen nun aber für diejenigen, die genau jetzt zu ihrem nächsten Karriereschritt ansetzen möchten? Ich glaube, dass ein Karriere- und Perspektivenwechsel auch in diesen ungewöhnlichen Zeiten möglich sein sollte. Ganz nach dem Motto «Stay at home, but stay career focused.»
Dazu ein aktuelles Praxisbeispiel: Einer unserer Kunden verlegt seinen Hauptsitz von Standort A nach Standort B. Die beiden Standorte sind geografisch so weit voneinander entfernt, dass die aktuelle Stelleninhaberin nicht an den neuen Ort wechseln möchte. Aufgrund der ausserordentlichen Lage rund um Corona, haben sich folgende Fragen ergeben: Soll das Unternehmen mit der Rekrutierung warten, weil gegenwärtig unklar ist, wie sich der Geschäftsverlauf in den nächsten Monaten entwickeln wird? Sollen sich geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit einer beruflichen Veränderung gedulden, weil ein Wechsel immer auch mit Risiken verbunden ist? In unserem Praxisbeispiel wurde folgende Lösung gefunden: Die Mitarbeiterin bleibt etwas länger als geplant, der Wechsel ist kommuniziert und wir haben genügend Zeit für die Rekrutierung, die nicht gestoppt wurde.
Die ganze Situation kann zu einem guten Ende kommen, wenn wir darauf bauen und gemeinsam alles daransetzen, dass wir die Krise überwinden, wenn auch die gravierenden Folgen für die Wirtschaft noch länger nachhallen werden. Ich erlaube mir dennoch optimistisch zu bleiben und sage: Bringen Sie den Mut für einen nächsten Karriereschritt auf – bleiben Sie fokussiert und lassen Sie sich eine tolle Chance nicht entgehen.
Info zum Arbeitsrecht – was gilt in Zeiten von Corona?
Die Corona-Krise wirft viele arbeitsrechtliche Fragen auf. Was kann und was darf ein Arbeitgeber jetzt anordnen?
- Der Arbeitgeber darf keinen Zwangsurlaub bei Betriebsablaufstörungen oder Auftragsmangel anordnen. Grund: Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko. Es steht ihm aber frei, mit den Mitarbeitern einvernehmliche Regelungen über Inanspruchnahme von Urlaub oder den Abbau von Überstunden zu treffen.
- Der Arbeitgeber hat Anspruch darauf zu erfahren, ob sich ein erkrankte Mitarbeitende in einem betroffenen Land aufgehalten haben beziehungsweise positiv auf Covid-19 getestet wurden. Es besteht ein berechtigtes Interesse an Informationen über den Gesundheitszustand, damit alle Angestellten geschützt werden können.
Liebe Ute
Einmal mehr ein treffender Blogbeitrag von dir. So schwierig die Krise auch ist und so ungewohnt für uns alle, so muss man auch versuchen, für sich persönlich das Beste daraus zu machen und die Chancen, die trotzdem daraus entstehen, zu nutzen.
Take care, herzlich
Corinne