Beim hybriden Arbeitsmodell besteht die Möglichkeit, zwischen Homeoffice und Büro abzuwechseln und je nach Arbeitsart auch die Arbeitszeit frei einzuteilen. Es handelt sich dabei um eine Form von Homeoffice, die nicht nur Remote-Arbeit beinhaltet. Das Inserat ist verlockend, vor allem für Personen, die einen langen Arbeitsweg haben, gerne zwischen Büro und Homeoffice abwechseln und die Arbeitszeit flexibel einteilen möchten. Was gilt es zu besprechen vor Vertragsabschluss?
Aus dem Inserat lässt sich nicht mehr ableiten, als dass der oder die Arbeitgebende offen für eine mindestens teilweise örtlich und evt. zeitlich flexibel organisierte Arbeitsweise ist. Wie die Arbeitswoche konkret aussieht – wie allfällige Büro- oder Präsenztage –, wo die Arbeit erledigt werden darf – nur im Homeoffice oder überall — und welche Form der Kommunikation und Erreichbarkeit verlangt wird, sollte daher im Vorstellungsgespräch oder spätestens vor Vertragsunterzeichnung besprochen werden.
Homeoffice – Recht oder Pflicht?
Gesetzlich gibt es immer noch keine spezifischen Bestimmungen zum Homeoffice. Es gibt vor allem kein gesetzliches Recht darauf, die Arbeit im Homeoffice ausüben zu dürfen. Arbeitnehmende sind auf den «Goodwill» der Arbeitgebenden angewiesen.
Im Gegenzug gibt es auch keine Pflicht für die Arbeitnehmenden, ihre Arbeit im Homeoffice ausüben zu müssen, wenn sie das nicht wollen, abgesehen von den behördlichen Anordnungen wie zu Zeiten von Covid oder in speziellen Ausnahmefällen.
Das hybride Arbeitsmodell entsteht somit erst durch die konkrete oder konkludente Vereinbarung zwischen den Parteien.
Mangels gesetzlicher Regelung ist es empfehlenswert, die wichtigen Eckpunkte entweder im Arbeitsvertrag oder mit einer separaten Vereinbarung zu regeln. Zudem ist zu beachten, dass die Arbeitgebenden den Arbeitnehmenden im Homeoffice viel Vertrauen entgegenbringen müssen, sowohl in Bezug auf die Leistung der vereinbarten Arbeitsstunden als auch bezüglich Einhaltung der Arbeitssicherheit und der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten gemäss Arbeitsgesetz. Die Arbeitnehmenden müssen sich das Vertrauen der neuen Arbeitgebenden erst erarbeiten und es kann im Homeoffice länger dauern, bis sie eingearbeitet sind und die Firmenkultur verstehen.
Welche Fragen sollten Arbeitnehmende beim Vertragsabschluss eines hybriden Arbeitsmodells stellen?
Wie viele Tage sind im Homeoffice, wie viele im Büro zu erbringen? Sind diese Tage fix?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, können fix vereinbarte Bürotage nur im gegenseitigen Einverständnis getauscht oder geändert werden oder einseitig unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist.
Darf die Remote-Arbeit von überall aus ausgeführt werden (Café, Ausland)?
Falls nicht, müssen bei einer Remote-Arbeit im Ferienhaus die Arbeitgebenden vorher um Erlaubnis gefragt werden. Eine kurze Information an die Vorgesetzten bei einem Ortswechsel ist aus organisatorischen oder versicherungstechnischen Gründen immer angebracht.
Welche Infrastruktur wird für die Remote-Arbeit vorausgesetzt (Datensicherheit, Arbeitsplatz, Dokumentenaufbewahrung)?
Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass die Arbeits- und die Datensicherheit gewährleistet sind und u.U. die entsprechenden Systeme sowie das Material zur Verfügung stellen. Arbeitnehmende müssen die entsprechenden Richtlinien einhalten.
Anteil Kostenbeteiligung der Arbeitgebenden an den Mehrkosten aufgrund von Homeoffice?
Wenn der Arbeitgebende die Remote-Arbeit möchte, muss er für sämtliche Mehrkosten, die dadurch verursacht werden, aufkommen. Kommt der Wunsch zum Homeoffice hauptsächlich von den Arbeitnehmenden, sind andere Kostentragungsmodelle denkbar.
Sind die Arbeitszeiten fix oder flexibel? Wann muss man erreichbar sein?
Bei fixen Arbeitszeiten wird vorausgesetzt, dass man in diesen Zeiten erreichbar ist. Arztbesuche und sonstige Abwesenheiten sind zu melden, wie bei der Büroarbeit. Nur bei voller Zeitflexibilität oder explizitem Einverständnis kann man sich erlauben, während den gewöhnlichen Bürozeiten ins Fitness oder zum Friseur zu gehen, vorausgesetzt die Arbeit wird zeitgerecht erledigt.
Wie steht es um Arbeitszeiterfassung, resp. Kontrolle der Arbeitszeit?
Es kann auch für die Arbeitnehmenden von Vorteil sein, wenn sie nachweisen können, wie viele Stunden sie im Homeoffice arbeiten. Leisten sie regelmässig Überstunden, müssen sie das den Arbeitgebenden mitteilen und belegen.
Gibt es eine allfällige Frist innert welcher das Recht auf Homeoffice wieder aufgehoben werden kann?
Wenn das Homeoffice vertraglich vereinbart wurde und keine andere Regelung besteht, muss unter Umständen die Kündigungsfrist eingehalten werden, vor allem wenn sich die Arbeitnehmenden um das Homeoffice herum organisiert haben. Eine Übergangsfrist zu vereinbaren ist daher sinnvoll.
Fazit
Bei hybriden Arbeitsmodellen ist eine offene Kommunikation zwischen den Arbeitgebenden und den Arbeitnehmenden umso wichtiger, um eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten.