Eine Alterskündigung liegt vor, wenn Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden in fortgeschrittenem Alter entlassen. Eine solche Kündigung kann, muss aber nicht missbräuchlich sein. Der nachfolgende Artikel zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Alterskündigungen missbräuchlich sind und welche Besonderheiten für die Art und Weise der Kündigung gelten können.