Eine Alterskündigung liegt vor, wenn Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden in fortgeschrittenem Alter entlassen. Eine solche Kündigung kann, muss aber nicht missbräuchlich sein. Der nachfolgende Artikel zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen Alterskündigungen missbräuchlich sind und welche Besonderheiten für die Art und Weise der Kündigung gelten können.
Arbeitsrecht
Aus der Rechtsberatung
by Corinne Bühler • • 0 Comments
«Mein Arbeitgeber wünscht, dass ich eine Weiterbildung absolviere und legt mir eine Weiterbildungsvereinbarung zur Unterzeichnung vor, welche mich verpflichtet die Kurskosten zurückzuerstatten, wenn ich das Arbeitsverhältnis innerhalb von einem Jahr nach Abschluss der Weiterbildung kündige. Ist dies zulässig?»

