Immer mehr Menschen arbeiten in Grossraumbüros und da treffen selbstverständlich immer wieder ganz unterschiedliche Bedürfnisse aufeinander.
So hat einer immer zu heiss und möchte daher ständig das Fenster geöffnet haben. Der andere hingegen friert und ist dauernd erkältet. Ein weiterer Kollege möchte während der Arbeit Musik hören. Und obwohl er Kopfhörer trägt, ist der Sound hörbar, was wiederum ein anderer stört. Die Diskussion um das Öffnen und Schliessen der Fenster, um das Musikhören oder auch zu lautes telefonieren kann zu schlechter Stimmung führen. Es kann so weit gehen, dass jemand nicht mehr zur Arbeit erscheint, mit der Begründung, dass er an diesem Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könne.
Auch hier könnte man denken, dass dieses Problem rein zwischenmenschlicher Natur sei und den Arbeitgeber nichts angehe. Weit gefehlt! Gemäss der in Art. 328 OR umschriebenen Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber die Pflicht, «die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen.» Zum Gesundheitsschutz gehört unter anderem, für nicht gesundheitsschädigende Arbeitsräume und deren einwandfreie Beschaffenheit wie ausreichende Belüftung und Beleuchtung sowie Temperatur zu sorgen. Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz regelt ergänzend die Anforderungen an das Raumklima und die Lüftung der Arbeitsräume.
Die Fürsorgepflicht kann den Arbeitgeber aber auch zum Erlass von Weisungen oder Anordnungen zwingen, so zum Beispiel bei Mobbing einschreiten oder einen Arbeitnehmer versetzen, der eine Mitarbeiterin belästigt oder generell bestimmte Handlungen verbieten. Gemäss Art. 321d OR kann der Arbeitgeber über die Ausführung der Arbeit und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb allgemeine Anordnungen erlassen und ihnen besondere Weisungen erteilen. Der Arbeitnehmer hat wiederum diese Anordnungen nach Treu und Glauben zu befolgen.
Falls die Temperatur und das Klima ihres Büros den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sind die Arbeitnehmer und Teams aber in erster Linie gehalten zu versuchen, selber eine Lösung zu finden. Falls ihnen das nicht gelingt, so ist der Weg zum Vorgesetzten richtig. Dieser kann geeignete Anordnungen und Weisungen zum Lüften oder Musikhören während der Arbeitszeit erlassen. Allenfalls kann er auch Mitarbeiter in andere Büros versetzen. Sollte das alles nichts nützen, kann auch der Beizug eines Mediators ein geeignetes Mittel sein, um wieder Frieden im Team herzustellen.
Es geht ja nicht nur um Temperatur und das Klima. Arbeit in einem Gruppenraumbüro, das eine Drehscheibenfunktion (sprich Kommen und Gehen) und Dienstleistungsfunktion hat, ist kräfteraubend. Einer redet immer mit jemandem der etwas will, der andere sollte konzentriert arbeiten (keine Ausweichmöglichkeit), jemand hat saisonaler, chronischer Husten im 10-Minuten-Takt. Die eine Person erhält Aufträge von Kommenden im Minutentakt, Telefone, usw. Die Liste könnte ich noch unendlich erweitern. Es geht schlichtweg an die Substanz und räumliche Veränderungen sind nicht machbar. Ein Kanzlei-Pool ist zudem von den Vorgesetzten erwünscht